Allgemeine Geschäftsbedinungen
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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BLN Qualitex AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

BLN Qualitex AG („BLN“), CHE-102.731.210
Eggasse 4, CH-4852 Rothrist

Ansprechpartner:

Christa Zimmerli
Telefon: +41 (56) 631 21 46
Mail: info@blnqualitex.com

  1. Grundlagen

Sämtliche Leistungen der BLN erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Die gesamte Vereinbarung zwischen der BLN und dem Kunden besteht aus der Bestellung des Kunden, einer allfälligen Auftragsbestätigung von BLN und diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, BLN hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Bestellung und Lieferung

Die Leistungen werden wir so schnell wie möglich ausführen. Bei vereinbarten Lieferfristen- oder Terminen handelt es sich nicht um Fixtermine. Für die Einhaltung der Lieferfristen ist BLN auf Rohstoff von Lieferanten und Herstellungsprozesse angewiesen, weshalb es zu Verschiebungen der Liefertermine kommen kann, ohne dass BLN dadurch in Verzug gerät. Teillieferungen sind zulässig und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Der Mindestbestellwert beträgt 150.00 CHF. Ab einem Warenwert von 300.00 CHF erfolgt die Lieferung frei Haus

 

  1. Preise

Angegebene Preise verstehen sich netto ohne jegliche Abzüge, exkl. MwSt., exkl. Transport, Verpackung, Zölle und Transportversicherung ab Werk BLN (EXW:Incoterms 2010).

Preisänderungen bis Auftragsabschluss bleiben vorbehalten. Es gelten ausschliesslich die aktuellen Preise im Moment der Bestellung durch den Kunden, sofern diese in der allfälligen Auftragsbestätigung anerkannt werden. Vorbehalten bleiben unvorhergesehene Preisänderungen von Seiten eines Lieferanten von BLN, welche die Bestellung des Kunden direkt betreffen. BLN behält sich das Recht vor, Aufwände für Vorstudien, Kostenvoranschläge, Muster, Prototypen usw. in Rechnung zu stellen, sofern keine entsprechende Bestellung innert 3 Monaten nach Unterbreitung der Vorschläge eingeht.

 

  1. Zahlung

Alle Rechnungen von BLN sind innerhalb des individuell vereinbarten Zahlungsziels zur Zahlung fällig und zahlbar. Fehlt eine solche Vereinbarung, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. BLN akzeptiert keine Zahlungen in WIR. Vorauszahlungen sowie eine Lieferung per Nachnahme können verlangt werden. Bei Zahlungsverzug ist BLN berechtigt, ab Datum der Fälligkeit der Forderung, einen Verzugszins von 6%, sowie zusätzliche Kosten für Umtriebe in Rechnung zu stellen, im Minimum jedoch CHF 50.00. Für Bestellungen ab einem Gesamtwert über CHF 2‘500.00 kann eine Vorauszahlung von 40 % verlangt werden. Die Rechnungen sind auf das von BLN angegebene Konto einzuzahlen.

 

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistungen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt auf die vereinbarte Konformität und Qualität hin zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge gilt die Lieferung als akzeptiert.

 

BLN übernimmt keine Gewähr für Schäden aus unsachgemässer Behandlung und Reinigung, falscher Montage, überschreiten der zulässigen Belastungsgrenzen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in der Materialbeschaffenheit, Farbe, Breite, Menge, Ausrüstung, Konfektionierung oder im Design geben dem Kunden keine Mängelrechte. Bei Fabrikationsaufträgen (Spezialanfertigungen) liegen bei elastischen Artikeln 20%, bei anderen Artikeln 10% Mehr- oder Minderlieferung innerhalb der Toleranzgrenze. Die Darstellung von Farben kann je nach Bildschirmeinstellungen variieren und gibt dem Kunden keine Mängelrechte.

 

Soweit gesetzlich zulässig ist der Schaden aus mangelhaften Lieferungen auf den Wert der gelieferten Ware gemäss Faktura beschränkt. BLN kann nach eigener Wahl eine Ersatzlieferung anbieten. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt BLN an allen bereits gelieferten Waren Eigentümerin. Der Kunde gestattet es BLN ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich bei einem Domizilwechsel BLN umgehend zu informieren.

 

 

  1. Weitere Bestimmungen

7.1.   Schriftform: Vereinbarungen zwischen den Parteien, Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung sind nur gültig, wenn diese schriftlich erfolgen und rechtsgültig unterzeichnet werden. Das gleiche gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

 

7.2.   Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile davon nichtig, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige gültige und wirksame Teil dadurch nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die Vereinbarung so anpassen, dass der nichtige, ungültige oder unwirksame Teil durch eine oder mehrere Bestimmungen ersetzt wird, damit der tatsächliche Vertragszweck erreicht werden kann.

 

7.3.   Höhere Gewalt: Keine Partei ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, ihre Leistungen im Fall von höherer Gewalt zu erbringen. Ein Fall von höherer Gewalt tritt dann ein, wenn eine Partei aufgrund von ausserordentlichen Vorkommnissen, die nicht ihn ihrer Gewalt liegen, ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag gar nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Die so betroffene Partei hat die andere Partei so rasch als möglich über das Eintreten eines Falles von höherer Gewalt zu informieren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden wird durch einen Fall der höheren Gewalt nicht aufgehoben, sondern höchstens aufgeschoben.

 

7.4.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand: die Vereinbarung zwischen BLN und dem Kunden unterliegt unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG vom 11. April 1980) dem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der BLN, wobei BLN den Kunden auch an dessen Sitz gerichtlich belangen kann.

Rothrist, 16. April 2018

(AGB Version 180416)